Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Expany

(Stand: Januar, 2026)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Expany – Einzelunternehmen von Toni Ernst Böttcher (nachfolgend „Expany“) – und ihren Auftraggebern über Beratungs‑, Analyse‑, Bewertungs‑, KI-gestützte sowie transaktionsnahe Unterstützungsleistungen im unternehmerischen Kontext.

1.2 Auftraggeber können sowohl Unternehmer im Sinne von § 14 BGB als auch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Soweit in einzelnen Regelungen ausdrücklich zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird, gilt die jeweilige Regelung nur für die genannte Gruppe. In allen übrigen Fällen gelten die nachfolgenden Bestimmungen einheitlich.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Expany hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.


2. Leistungsgegenstand

2.1 Expany erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Bewertung von Unternehmen, Startups, KMU, Geschäftsideen und M&A-Targets,

  • Erstellung strukturierter Analysen, Reports und Entscheidungsgrundlagen,

  • KI-gestützte Datenanalysen, Scoring- und Bewertungsmodelle,

  • Vorbereitung und Begleitung von Investment‑, Verkaufs‑, Übergabe‑ und Nachfolgeprozessen,

  • Identifikation und Ansprache potenzieller Investoren, Käufer oder Beteiligungspartner,

  • strategische Advisory-Leistungen in Wachstums‑, M&A‑, Unternehmensübergangs‑ und Transformationsfragen,

  • Unterstützung von Gründern, Ideengebern, Investoren und Unternehmern bei der Einordnung und Weiterentwicklung von Geschäftsvorhaben.

2.2 Art, Umfang, Inhalte, Meilensteine und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Produkt‑/Leistungsbeschreibungen (z.B. auf der Website) oder dem individuellen Beratungs‑/Projektvertrag. Mündliche oder telefonische Zusagen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von Expany schriftlich bestätigt werden.

2.3 Expany ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten geeigneter Erfüllungsgehilfen oder externer Spezialisten zu bedienen, ohne dass dadurch ein Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und dem Auftraggeber entsteht.


3. Charakter der Leistungen / Kein Erfolgsversprechen

3.1 Sämtliche Leistungen von Expany sind Beratungs‑, Analyse‑ und Unterstützungsleistungen. Sie dienen der inhaltlichen Vorbereitung und Strukturierung wirtschaftlicher Entscheidungen, stellen jedoch weder eine Erfolgsgarantie noch eine Zusicherung bestimmter Ergebnisse (z.B. Finanzierung, Investment, Transaktionsabschluss, Verkaufserlös) dar.

3.2 Investment‑, Finanzierungs‑, Kauf‑, Verkaufs‑ und sonstige unternehmerische Entscheidungen verbleiben vollständig in der Verantwortung des Auftraggebers. Expany schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte, anerkannter Praxis und eigener Expertise entsprechende Erbringung der vereinbarten Leistungen.

3.3 Expany erbringt keine Rechts‑ oder Steuerberatung und keine regulierte Anlageberatung im aufsichtsrechtlichen Sinne. Der Auftraggeber ist für die Einbeziehung von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder zugelassenen Finanzdienstleistern selbst verantwortlich.


4. Einsatz KI-gestützter Analyseverfahren

4.1 Expany setzt zur Unterstützung analytischer Prozesse moderne datenbasierte und KI-gestützte Methoden ein (z.B. Scoring-Modelle, Mustererkennung, Szenario-Simulationen, Valuation-Engines). Diese Instrumente dienen ausschließlich als Analyse‑ und Entscheidungsunterstützung.

4.2 Ergebnisse aus KI-gestützten Verfahren werden von Expany fachlich bewertet, kontextualisiert und – sofern sinnvoll – in Berichte und Empfehlungen integriert. Sie ersetzen keine eigenständige wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Prüfung durch den Auftraggeber oder dessen Berater.

4.3 Projektbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Mandats und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Eine weitergehende Nutzung (z.B. für Modelltraining, Benchmarking) erfolgt nur auf Grundlage einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Erlaubnis.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt Expany alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen vollständig, richtig, aktuell und rechtzeitig zur Verfügung.

5.2 Expany ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist. Offensichtliche Unrichtigkeiten oder Widersprüche kann Expany jedoch zurückmelden.

5.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen in der Ergebnisqualität, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet gelieferten Informationen beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können eine Anpassung von Zeitplänen und Vergütung erforderlich machen.


6. Vertraulichkeit

6.1 Expany behandelt sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über den Auftraggeber und dessen Geschäft vertraulich und schützt sie vor unbefugtem Zugriff.

6.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit

  • dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist (z.B. Einbindung von Spezialisten, potenziellen Investoren/Käufern) und diese ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind,

  • der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, oder

  • eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

6.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese AGB bekannt werden oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.

6.4 Auf Wunsch können ergänzende individuelle Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) geschlossen werden.


7. Haftung

7.1 Expany haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Expany, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Expany auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

7.3 Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Expany – soweit gesetzlich zulässig – nicht für

  • entgangenen Gewinn,

  • mittelbare oder Folgeschäden,

  • Investitions‑, Finanzierungs‑ oder Transaktionsverluste,

  • Schäden, die ausschließlich auf unternehmerischen Entscheidungen des Auftraggebers beruhen, die dieser trotz entsprechender Hinweise getroffen hat.

7.4 Soweit die Haftung von Expany ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Expany.

7.5 Eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast zu Lasten von Expany ist ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.


8. Vermittlungs‑ und Matching-Leistungen

8.1 Soweit Expany Kontakte zu Investoren, Käufern, Beteiligungspartnern oder anderen Geschäftspartnern herstellt oder Matching-Leistungen erbringt, schuldet Expany ausschließlich die sorgfältige Anbahnung und Kontaktvermittlung, nicht jedoch das Zustandekommen oder den Abschluss einer Finanzierung, Beteiligung oder Transaktion.

8.2 Eine Provision, Erfolgsvergütung oder sonstige transaktionsbezogene Vergütung wird nur geschuldet, wenn diese im jeweiligen Vertrag oder Mandat ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

8.3 Expany übernimmt keine Verantwortung für die Bonität, Leistungsfähigkeit oder das Verhalten vermittelter Dritter; eine eigenständige Prüfung dieser Personen obliegt dem Auftraggeber.


9. Nutzungsrechte an Analysen, Modellen und Unterlagen

9.1 Sämtliche von Expany erstellten Konzepte, Analysen, Reports, Modelle, Scorings, Bewertungslogiken, Präsentationen, Playbooks und sonstigen Unterlagen (einschließlich Entwürfen) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im geistigen Eigentum von Expany.

9.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung für die vertraglich vereinbarten Zwecke.

9.3 Eine Weitergabe an Dritte (z.B. weitere Berater, Banken, Investoren) oder Veröffentlichung – ganz oder teilweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Expany, soweit eine Weitergabe nicht ausdrücklich im Auftrag vorgesehen ist (z.B. Erstellung eines Investment-Memorandums).

9.4 Eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus, insbesondere eine eigenständige kommerzielle Nutzung von Bewertungsmodellen, KI-Scoring-Systemen oder Playbooks, ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung unzulässig.


10. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Aufwendungsersatz

10.1 Die Vergütung von Expany ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produkt‑/Leistungsbeschreibung oder dem individuell geschlossenen Vertrag (z.B. Festpreis, Paketpreis, Tagessatz, Retainer, erfolgsabhängige Komponenten).

10.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Honorarstruktur von Expany abgerechnet. Zusätzlich können Auslagen und Spesen (z.B. Reise‑ und Übernachtungskosten) gegen Nachweis in Rechnung gestellt werden.

10.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Expany berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen.

10.4 Expany ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei ausbleibender Zahlung fälliger Beträge kann Expany weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückbehalten oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.


11. Laufzeit, Kündigung und Projektabbruch

11.1 Die Laufzeit eines Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Paketumfang oder Beratungsvertrag.

11.2 Ordentliche Kündigungsrechte richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • eine Partei trotz Abmahnung nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder

  • der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug gerät.

11.3 Wird ein Projekt aus Gründen abgebrochen, die Expany nicht zu vertreten hat, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie angefallene Aufwendungen zu vergüten. Eine vereinbarte erfolgsabhängige Vergütung bleibt unberührt, soweit die entsprechenden Erfolgsbedingungen bereits eingetreten sind.


12. Aufrechnung und Zurückbehaltung

12.1 Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen von Expany nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

12.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.


13. Widerrufsrecht für Verbraucher

13.1 Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z.B. per E-Mail, Online-Buchung, Telefon) geschlossen wird, kann ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zustehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus einer gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung.

13.2 Expany kann – soweit gesetzlich zulässig – mit Beginn der Leistungserbringung erst starten, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und Kenntnis davon genommen hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verlieren kann.


14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Expany (Leipzig). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.